Studium & Weiterbildung

Weiterbildung & Qualifizierung

Das Laserinstitut Hochschule Mittweida bildet in Kooperation mit seinen Partnern regelmäßig Laserschutzbeauftragte nach OStrV / TROS, die Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKP) sowie allgemein zur Lasertechnik / Lasermaterialbearbeitung aus.

Ausbildung Laserschutzbeauftragter nach OStrV / TROS
und Grundlagen zu Laserstrahlung

Der Einsatz von Lasertechnologien in der Produktion nimmt beständig zu. Dies drückt sich in seit Jahren kontinuierlichen zweistelligen Zuwachsraten der Laserbranche aus. Verursacht ist das durch eine sehr hohe Innovationsrate. In den letzten Jahren eröffneten z.B. Faserlaser zunehmend neue Felder für den Einsatz des Lasers in der Produktion. Deshalb werden speziell auf diesem Gebiet aus- und und vor allem weitergebildete Ingenieure in steigendem Umfang benötigt.

Die neuen brillanten Laserquellen und auch sich mehr etablierende Ultrakurzpuls-Laser erfordern verstärkte Anstrengungen, um den Laserschutz sicherzustellen. Hier ist jede:r Unternehmer:in schon von der Berufsgenossenschaft gefordert, bei Einsatz solcher Laserquellen, die Lasersicherheit der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. Die Berufung einer/eines Laserschutzbeauftragten ist Pflicht. Nach der neuen Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV und deren technischem Regelwerk TROS muss diese:r schriftlich bestellt werden. Die Sachkunde ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Seminar nachzuweisen.

Der Laserinstitut Mittelsachsen e.V. bietet in Kooperation mit dem Laserinstitut Hochschule Mittweida regelmäßig Kurse zu Grundlagen der Lasertechnik und zum Laserschutz an und ist auch in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung aktiv. Durch die langjährigen Erfahrungen der Professoren und Mitarbeiter des LHM in der Handhabung und Anwendung von Lasertechnik kann eine qualitativ sehr hochwertige Aus- und Weiterbildung unter Vermittlung von umfangreichen praktischen Kenntnissen angeboten werden.
 

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Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKP)

Ultrakurz-gepulste Laserstrahlquellen (UKP-Laser) finden zunehmend Einzug in die industrielle Produktion. Im Bereich der Lasermikromaterialbearbeitung werden sie unter anderem zum Strukturieren/Abtragen, Schneiden, Bohren oder zur Oberflächenmodifikation eingesetzt. Dabei kann durch die Wechselwirkung der Laserstrahlung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen. Aus diesem Grund unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen, die UKP-Laser dem Strahlenschutzrecht und werden begrifflich als "Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung" eingestuft.

Um solche Anlagen betreiben zu dürfen, ist eine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich, die Sie im Rahmen eines zweitägigen Lehrgangs bestehend aus einem Tag Theorie an der SLG Akademie GmbH und einem Tag Theorie und Praxis am Laserinstitut Hochschule Mittweida erwerben können.

Der Lehrgang richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte oder Laserschutzbeauftragte von Einrichtungen und Betrieben, die Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitungsanlagen betreiben.

Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine mindestens einjährige Praxiserfahrung beim Betrieb von UKP-Lasern empfohlen. Von Vorteil ist das erworbene Prüfungszertifikat als Laserschutzbeauftragte:r.
 

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