Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen (UKP) (Kooperation mit SLG Akademie GmbH)

Ultrakurz-gepulste Laserstrahlquellen (UKP-Laser) finden zunehmend Einzug in die industrielle Produktion.  Im Bereich der Lasermikromaterialbearbeitung werden sie unter anderem zum Strukturieren/Abtragen, Schneiden, Bohren oder zur Oberflächenmodifikation eingesetzt. Dabei kann durch die Wechselwirkung der Laserstrahlung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen. Aus diesem Grund unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen, die UKP-Laser dem Strahlenschutzrecht und werden begrifflich als "Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung" eingestuft.

Um solche Anlagen betreiben zu dürfen, ist eine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich, die Sie im Rahmen eines zweitägigen Lehrgangs bestehend aus einem Tag Theorie an der SLG Akademie GmbH und einem Tag Theorie und Praxis am Laserinstitut Hochschule Mittweida erwerben können.

Der Lehrgang richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte oder Laserschutzbeauftragte von Einrichtungen und Betrieben, die Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitungsanlagen betreiben.

Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine mindestens einjährige Praxiserfahrung beim Betrieb von UKP-Lasern empfohlen. Von Vorteil ist das erworbene Prüfungszertifikat als Laserschutzbeauftragter.


weitere Informationen: Termine, Kosten sowie Anmeldung zum Lehrgang